AGB
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Websline GmbH, Sägewerkstraße 24 in 83395 Freilassing, nachfolgend Websline genannt. Weiters gelten diese auch für Eigenprojekte von Websline, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
Für den Inhalt verantwortlich
Webdesign/Grafikdesign
Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer Webseite und auch Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes, in diesem Fall gilt nachstehende Vereinbarung:
Websline verpflichtet sich, eine Website lt. Auftragsbestätigung herzustellen und diese dem Kunden gebrauchstauglich zu übergeben.
Websline arbeitet für die Erstellung einer Webseite ein Konzept aus, welches die Struktur der Webseite beinhaltet. Nach Freigabe des Konzepts durch den Auftraggeber/Kunden erstellt Websline die Webseite auf Basis dieser Freigabe.
Websline erstellt ein Basisdesign, mit Start- und Unterseite sowie der Navigationsstruktur und stellt diese dem Kunden zur Verfügung. Nach Freigabe der Designvorschau durch den Kunden erstellt Websline die Vollversion der Webseite lt. Auftrag bzw. freigegebenen Konzept.
Vertragliche Leistungsfristen sind, soweit nicht anders vereinbart, Richtwerte und keine Fixtermine, Vom Kunden zu vertretende Verzögerungen können eventuell vereinbarte verbindliche oder unverbindliche Fristen verlängern. Bei Aufträgen mit Layout-Gestaltung ist Websline nur zur Erstellung einer Variante verpflichtet, falls nicht anders schriftlich vereinbart. Websline behält sich das Recht vor zusätzliche Layout-Varianten in Rechnung zu stellen.
Der Kunde stellt Websline die für die Website notwendigen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Der Kunde stellt folgende Inhalte zur Verfügung: Texte, Bilder, Grafiken, Logos und erklärt gleichzeitig, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind und uneingeschränkt von Websline, im Rahmen des Projekts, verwendet werden dürfen. Websline ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte Websline wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, Websline von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und Websline die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Websline überträgt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Website unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung aller im Vertrag vereinbarten einmaligen und wiederkehrenden Zahlungen. Bis dahin verbleiben die urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei Websline.
Soweit Websline eine Werkleistung erbringt und der Vertragspartner den Vertrag vorzeitig beendet, gilt ein nach Aufwand entsprechend reduzierte Vergütung zur Aufwandsentschädigung al vereinbart. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Beauftrage Dienstleistungen und notwendige bzw. angefallene Fremdkosten sind stets zu erstatten, ebenso wie die Lizenzkosten beauftragter Softwaremodule.
Pflege/Aktualisierung der Website und weiterer Softwaremodule
Falls die Pflege bzw. Wartung der Website und etwaiger weiterer Softwaremodule Gegenstand der Vertragsvereinbarung ist gilt, als vereinbart: Websline ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Kunden die Inhalte der Website zu aktualisieren und die Website für gängige Browser, in der jeweils aktuellen Version, zu optimieren.
Providertätigkeit/Providerleistungen
Falls die Bereitstellung von Speicherplatz für die Website Gegenstand der Vertragsvereinbarung ist, gilt als vereinbart:
Websline verpflichtet sich, für eine ausreichend große Übertragungsrate zu sorgen.
Server von Websline darf ein eigener Server oder ein Server eines Dritten sein, bei Serverdiensten Dritter gelten entsprechend dessen AGB.
Websline gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 99,3% im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Websline liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
Der Kunde hat auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden und Websline bei einer möglichen Mängelbeseitigung bestmöglich zu unterstützen.
Sollte es zu Störungen kommen, so wird der Kunde Websline von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich, Websline von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, von Websline von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gilt auch für Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail Account gespeichert bzw. über diesen E-Mail Account an Dritte übermittelt hat. Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen diesem Vertrag zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist die Websline berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu sperren.
Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen diesem Vertrag zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist Websline berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Kunden zu ermöglichen.
Websline haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Zugangsleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.
Websline übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
Der Providervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres. Ein Vertragsjahr beträgt 12 Kalendermonate ab Vertragsabschluss.
Application Service Providing (ASP)
Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für die Software WCMS, Gutscheinsoftware, ABM-Anfrage-&Buchungsmanagement und allen weiteren, dem Kunden zur Verfügung gestellten Softwaremodulen, nachfolgend Software. Der Kunde nutzt diese Software über einen Internetzugang im Rahmen dieser Vereinbarung (ASP). Der Kunde darf die Software für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten, wird von Websline oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum bzw. Drittanbieter/Provider bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Bereich ist gegen Zugriff Dritter geschützt.
Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
Websline übermittelt dem Kunden die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen der Websline mitgeteilten zusätzlichen Nutzer handelt.
Serviceleistungen/Erweiterungen/Anpassungen
Websline ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Für den Fall, dass der Inhalt der Serviceleistungen, welche sich nicht auf die bereitgestellte Software beziehen, verändert wird, wird Websline den Kunden hiervon spätestens einen Monat vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Änderungstermin zu.
Handelt es sich bei den vorzunehmenden Änderungen lediglich um Fehlerbehebung sowie um den Einbau kleiner neuer Features, werden diese dem Kunden nicht angekündigt. Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht nicht.
Wesentliche Änderungen der bereitgestellten Software, insbesondere Updates, welche zu einer höheren Seriennummer führen, wird Websline dem Kunden regelmäßig zur Kenntnis bringen.
Entgeltvereinbarung
Das Entgelt lt. Vertragsvereinbarung berechnet und ist monatlich im Voraus fällig.
ASP-Vertragslaufzeit und Kündigungen
Die Mindestvertragslaufzeit des ASP-Vertrages beträgt 12 Monate, beginnend mit der Produktiv-Schaltung des jeweiligen Systems. Die Vertragsverlängerung wird automatisch nach Laufzeitende um weitere 12 Monate verlängert, sollte nicht mindestes 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, eine schriftliche Kündigung bei Websline einlangen. Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen. Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt vor,
- wenn ein Vertragspartner die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt,
- sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird.
Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Mona-te erreicht.
Für den Kunden kann ein wichtiger Grund in einer erheblichen Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit der Software liegen.
Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 400,00 € und einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen ist die Websline zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Sperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rückstände. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtungen, keinem Dritten die unberechtigte Nutzung der Software zu ermöglichen oder Websline neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu nennen, ist Websline berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz sowie insbesondere auch von anderen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen unberührt. Websline garantiert die Verfügbarkeit aller Dienste im Jahresmittel zu 99,3%. Notwendige & geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Frist von mindestens fünf Tagen vor dem Wartungsintervall angekündigt. Wartungen werden soweit möglich nachts durchgeführt. Einzelne Dienste können während eines Wartungsintervalls ausfallen. Da dies allerdings unvermeidlich ist, gilt es nicht als Einschränkung der garantierten Verfügbarkeit. Websline bzw. deren Provider verwendet mehrfach getestete und redundant ausgelegte Server-Hardware und Systemumgebungen. Aus Sicherheitsgründen wird Websline keine Detailinformationen zu Plattformen und der Architektur bekannt geben. Websline trägt dafür Sorge, dass alle Systeme immer den aktuellen Anforderungen an Hard- und Software entsprechen. Websline baut grundsätzlich die Server-Architektur so auf, dass sie jederzeit skaliert werden kann. Wird die garantierte Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit des Systems stark beeinträchtigt, wird die Websline durch ein Aktualisieren und/oder Aufrüsten der Technik diesen Engpass beseitigen. Wann und in welchem Umfang eine Skalierung stattfindet, obliegt Websline.
Mängel der Software werden von Websline nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb der im SLA festgelegten Reaktionszeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht. Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- bzw. Schadenersatzan-sprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 553 I 1 Ziff. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
Haftung
Websline haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Fünffache des monatlichen Entgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Application Service Providing (ASP) üblicherweise gerechnet werden muss. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Websline nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 entsprechend heranzuziehen. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
Datenschutz/Geheimhaltung
Websline gewährt die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Teledienstegesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz. Websline unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung des ASP notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden können soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrages notwendig ist.
Websline wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages vom Kunden zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Kunden verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Kunden. Der Provider ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf Informationen und Daten des Kunden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
Websline ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegen Dritte auch durch seine Mitarbeiter sicher zu stellen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Vertragsende weitere drei Jahre. Websline wird nach Vertragsende auf Wunsch des Kunden sämtliche Daten auf transportable Datenträger überspielen und dem Kunden aushändigen. Nach einer Kontrolle des Datenträgers durch den Kunden wird Websline sämtliche Daten des Kunden löschen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern von Websline abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis (Opt-in) des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming"). Websline verfolgt eine "Zero Tolerance Policy" bezüglich Spamming und wird, sobald sie von Spamming über die Mail-Server von Websline erfährt, sämtliche beteiligten E-Mail Accounts unverzüglich und bis zu einer weiteren Klärung durch die Staatsanwaltschaft bzw. andere zuständige Stellen sperren. Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Websline ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Websline wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, der aktuelle Sitz von Websline als Gerichtsstand vereinbart.
Schriftform und Änderungen
Jede Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen dieser Schriftformklausel.
Websline ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung über die Änderung oder Ergänzung, so wer-den die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist Websline berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.